Die vom BTV beschriebenen Empfehlungen und Regelungen beziehen sich auf die derzeit gültigen Regelungen der Bayerischen Staatsregierung. Abängig von der "Sieben-Tage-Inzidenz" können Städte, Gemeinden oder Landkreise aber auch eigene Regelungen erlassen:
Wird pro 100.000 Einwohner die Obergrenze von 50 Corona-Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen überschritten, können Städte, Gemeinden oder auch Landkreise eigene Regelungen erlassen. Diese sind dann zwingend einzuhalten.
Ausführliche Informationen sind auf der Corona-Seite im BTV-Portal. zu finden. Dort stehen auch die aktuell gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln für Verantwortliche von Tennisanlagen sowie für Spieler und Zuschauer zum Download zur Verfügung.